

Asset Protection
Handeln, bevor das Haus brennt...
Spätestens seit die FAZ im Jahr 2006 titelte
"Breuer muss Kirch-Schaden möglicherweise selbst zahlen"
ist den meisten Managern bewusst geworden, dass eine herausragende Tätigkeit auch mit herausragenden Haftungsrisiken verbunden ist.
Sicherlich gehört es heute zum ordentlichen Standard eines Manager-Anstellungsvertrages, dass das Unternehmen für ihn etwaige Risiken durch den Abschluss einer D&O-Versicherung abfedert. In den wenigsten Fällen werden diese Absicherungen aber tatsächlich daraufhin überprüft, welche Ausschlussklauseln sie enthalten und ob die vereinbarte Deckungssumme auch tatsächlich ausreicht, um die bestehenden Haftungsrisiken vollständig zu decken. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmen weltweit agieren und etwaige Inanspruchnahmen auch im anglo-amerikanischen Rechtsraum möglich sind.
Gerade dann, wenn durch außerordentlichen Einsatz erhebliche Vergütungsansprüche erworben werden und hieraus Vermögen aufgebaut wird, sollte der Blick aber darauf gerichtet werden, ob der Bestand des Vermögens ausreichend geschützt ist.
Der entscheidende Faktor für das Erreichen eines wirksamen Vermögensschutzes ist die Rechtzeitigkeit des Handelns. Nur dann, wenn noch keine akute Inanspruchnahme durch einen Gläubiger droht, kann in wirksamer und rechtskonformer Weise Vermögen aus der persönlichen Haftungsmasse ausgegliedert werden.
Durch das besonders schwierige wirtschaftliche Umfeld, dass sich aus der Covid19-Pandemie ergeben hat, gewann das Thema nochmals an weiterer Aktualität. In einer gerade erst veröffentlichen Studie der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) heißt es hierzu:
"Die Covid19-Pandemie hat ein äußerst volatiles und unsicheres Umfeld für Unternehmen geschaffen, das zu einer Vielzahl neuer oder erhöhter Risiken für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte führt."
Welche Strategie für Sie den optimalen Vermögensschutz bildet, ermitteln wir gerne mit Ihnen gemeinsam und beziehen in diese Überlegungen selbstverständlich alle Bereiche ein, auf die sich deren Umsetzung auswirkt. Denn den Vermögensschutz für einen hoffentlich niemals eintretenden Fall ohne Rücksicht auf die Querwirkungen in steuerlicher, erbrechtlicher, familienrechtlicher und natürlich auch finanzplanerischer Hinsicht zu betreiben, wäre nicht zu vertreten.
Asset Protection
Vermögensschutz nur für Manager?
Asset Protection ist aber keinesfalls ein Thema, dass sich allein um die Haftungsrisiken von Managern rankt. Der Bestand von Vermögenswerten kann in vielerlei Hinsicht bedroht sein. Hierzu zählen vor allem
-
Scheidungsfolgen
-
streitige Erbauseinandersetzungen
-
persönliche Haftungen aus Unternehmensbeteiligungen
-
persönliche Haftungen aus Immobilienprojekten
Hierbei muss sich der Schutzgedanke noch nicht einmal nur auf die eigene Lebenszeit beschränken, sondern kann auch Folgegenerationen mit einbeziehen, etwa dann, wenn Erben aufgrund einer anderweitigen beruflichen Orientierung wirtschaftlich unerfahren sind oder später einmal familienfremde Einflüsse befürchtet werden.
In all diesen Bereichen sind wir seit nunmehr zwei Jahrzehnten tätig und stellen Ihnen unsere Erfahrung gerne zur Verfügung. Doch auch hier ist möglichst frühzeitiges Handeln gefragt, um zu optimalen Ergebnissen zu gelangen.