

NOTFALLKARTE
Dass sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung in rechtlicher Hinsicht perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein müssen, ist vollkommen klar. Aus unserer Sicht sollten die wesentlichen Notfallurkunden aber auch jederzeit verfügbar sein - insbesondere wenn es darauf ankommt.
Für die in unserem Hause beratenen und erstellten Vorsorgeverfügungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese auf einer Notfallkarte elektronisch verfügbar zu halten. Je nach Wunsch des Mandanten werden hierauf
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Organspendeinformationen
- Gesundheitsinformationen und
- Angaben zu Kontaktpersonen
gespeichert und können im Scheckkartenformat stets mitgeführt werden. Sind zugleich die Originale bzw. Ausfertigungen der Verfügungen in unserem Hause verwahrt, kann im Fall des Falles zudem ein schneller Zugriff hierauf gewährleistet werden.
Unsere Aufgabe ist, die Dinge zu Ende zu denken...
Hierzu gehört sicherlich auch die umfassende Beratung zu allen Fragen der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Im privaten und im unternehmerischen Bereich ist die Notfallplanung für den Fall, dass der Vermögens- oder Unternehmensinhaber durch Unfall oder Krankheit plötzlich ausfällt, aus unserer Sicht ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen Vorsorgekonzepts. Hierbei auf ein Musterformular aus dem Internet zurückzugreifen ist aber ähnlich sinnvoll, wie die Auswahl eines Motorradhelms allein anhand der Farbe. Sowohl die persönlichen Lebensumstände als auch die vorhandenen Vermögensbestandteile haben entscheidenden Einfluss darauf, wie eine Vorsorgevollmacht gestaltet werden sollte.
Gerade dann, wenn Immobilienvermögen, wesentliche unternehmerische Beteiligungen oder ausländische Vermögenswerte vorhanden sind, muss bereits die Form der Vollmacht unbedingt den hieraus folgenden Anforderungen entsprechen, um eine wirksame Vertretung zu gewährleisten. Ebenso sollte bedacht werden, ob Sicherungsmechanismen in die Vollmacht einzubeziehen sind, so dass der Bevollmächtigte nicht ohne jede Kontrolle über sämtliche Vermögenswerte frei verfügen kann. Umgekehrt bedarf aber auch der Bevollmächtigte einer gewissen Absicherung dahingehend, dass er mit einem konkreten Auftrag für die Ausübung der Vollmacht versehen wird und somit klar erkennen kann, wie er sich bei der Handhabung des Vermögens des Vollmachtgebers richtig verhält.
Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen Aspekten rund um das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

